Das Dilemma der MYBA Vertragsmuster
Es ist tatsächlich ein Dilemma, das viele Eigner und sogar kleinere Brokeragenturen kennen: Das MYBA-Formular wird in der Branche gerne als „quasi-Standard“ bezeichnet. Dies führt in der Praxis dazu, dass die meisten Makler und Charter-Agenturen nur dann bereit sind zu kooperieren, wenn dieses (lizensierte) Vertragsmuster als Credo ihrer Organisation verwendet wird.
Doch welche Optionen gibt es aus Eigner-Sicht, wenn man nicht einfach den vermeintlichen „Broker-Organisations-Vorgaben“ beugen möchte oder vor allem aus individuellen rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen nicht kann?
Ich gebe zu, zuweilen sehr deutlich und auch überzeichnet meine Fragezeichen zu den MYBA Muster zu setzen! Dies beruht auf vielen Fall-Erfahrungen. Bei uns landen ja nicht die problemlosen Fälle, sondern die Konflikte. Und diese lösen Lernkurven aus. Nicht nur, dass die Muster einseitig Interessen vertreten, vielmehr sind sie entgegen aller interessengetriebenen Aussagen der Verwender gerade keine allgemeingültigen Muster. Gerade im B2C oder gar C2C Bereich sind wir schnell in deutlichen Konflikten.
Das Schlimme daran: Sie werden meist ohne sie für den Einzelfall zu hinterfragen, verwendet. Copy Paste.
Lesen Sie dazu meine ausführlichen Beiträge und Sichtweisen: