„Full-Service“ für Yacht-Eigner – maßgeschneidert
Genießen Sie – wir kümmern uns…
oder für kommerzielle Eigner: Machen Sie Ihr Yacht-Geschäft – wir kümmern uns um alle rechtlichen und steuerlichen Themen…
Der Bau, Erwerb und Betrieb großer Yachten stellt eine Fülle oft komplexer und aufwändiger Aufgaben. Dabei wollen Eigner doch nur ihrer Leidenschaft frönen und genießen.
Keine Sorge – wir nehmen Ihnen das rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Management Ihrer Yacht gerne ab und bieten ein Full-Service-Rundum-Sorglos-Paket, das wir individuell auf Situation und Bedürfnisse abstimmen: Über den Lebenszyklus einer Yacht – von Bau und Bau-Compliance, Kauf/Erwerb zu allem, was Ihnen während des Betriebs begegnen kann…
Unsere Arbeit beginnt oft weit vor dem Bau / Erwerb. Wir gestalten mit Ihnen Ihr persönliches Erwerbs- und Betriebskonzept aus rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und finanzierungsstechnischer Sicht. Wir beachten, welche Rolle die Yacht in Ihrem Vermögensportfolio spielt und sichern Risiken ebenso ab wie wir erbschaftsrechtliche Folen von Anfang an vorausschauend gestalten.
Zentral ist die Frage der Registrierung, denn mit der Flagge bestimmen sich fast alle zentralen Rechtsfragen. Wir überlegen, ob der Eigner die Yacht am besten persönlich und direkt hält oder über eine Holding-Gesellschaft. Der laufende Betrieb und sein Management stehen dann im Mittelpunkt eines laufenden Betreuungsprogramms.
Ab einer bestimmten Größe sind die offizielle Registrierung und die entsprechende Beflaggung für Yachten gesetzlich vorgeschrieben.
Die jeweiligen Landesgesetze bestimmen dann auch die Regeln für den Betrieb der Yacht.
Die Auswahl des Flaggenstaates sollte wohl überlegt sein. Zum einen ist die Flagge für jeden Eigner eine Imagefrage, denn es gibt erhebliche Unterschiede was die Seriosität, das Ansehen und die Verlässlichkeit der einzelnen Rechtssysteme betrifft.
- So regelt jeder Flaggenstaat die Betriebs- und Sicherheitsanforderungen sowie die notwendigen Fahr-Lizenzen für eine Yacht – da gibt es gravierende Unterschiede.
- Ferner hat die Wahl der Flagge einen maßgeblichen Einfluss auf unterschiedlichste steuerliche Belastungen und Folgekosten für den Erwerb und Betrieb der Yacht.
- Die Flagge hat auch Einfluss auf die beschäftigungsfähige Crew (Herkunft)
- Letztlich ist die Yacht ein oft nicht unerheblicher Teil des Vermögensportfolios ihres Eigners und zieht eigentums-, vermögens- sowie vor allem erbrechtliche Fragen nach sich, die mitunter bei unbedachter Handhabung zum finanziellen Gau führen können.
Im Falle der Vercharterung der Yacht gestalten wir ein kommerzielles Betriebskonzept und beraten auch für die passende Flagge.
Eignerindividuell suchen wir die für ihn die bestgeeignete Flagge aus und bieten in unserem Full-Service-Paket alle erforderlichen Dienstleistungen für einen rechtssicheren und konfliktfreien Betrieb der Yacht.
Bei der Flaggenwahl achten wir auf: Einwandfreies Flaggenimage, zweckorientierte technische Anforderungen, vermögenssteuerlich sinnvolle Regelungen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten, günstige laufende Kosten und – je nach Hauptbetriebsort der Yacht – europarechtskonforme Steuervorteile.
Die sehr individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen jedes Kunden werden höchst diskret und professionell gehandhabt. Wir agieren wie ein „Family-Office“ spezialisiert auf alle Fragen rund um Ihre Yacht!
Die „Superyacht“ als Schenkungsobjekt und im internationalen Nachlass
Oft baten mich Mandanten, doch mal eine Yacht ganz oder teilweise auf Familienmitglieder umschreiben zu lassen. So einfach ist das nicht, denn die kann national und international komplexe Schenkungsvorgänge auslösen.
Selten wird beim Bau oder Kauf einer Superyacht auch darüber nachgedacht, dass diese ad hoc oder mit Ankündigung auch Nachlassobjekt eines Erbfalles werden kann. Dabei ist sie meist ein nicht unerheblicher Teil des Vermögensportfolios, weshalb bei der Gestaltung des Erwerbs- und Betriebskonzeptes auch der Erb- und vor allem Erbschaftsteuer-Aspekt mit Bedacht einbezogen werden sollte.
Generell weisen große Yachten einen Bezug zum Ausland auf. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen Erblasser und Erben unterschiedliche nationale Vorschriften sowie internationale Verordnungen und gegebenenfalls bilaterale Abkommen beachten.
Die komplexe Thematik spaltet sich in das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht sowie das Erbsteuerrecht auf und ist weltweit von Land zu Land völlig unterschiedlich geregelt. Der Umfang der Thematik lässt hier nur zu, anhand ausgewählter Betrachtungen für die damit verbundenen Probleme und Konflikte an den Schnittstellen einzelnen Rechtsordnungen zu sensibilisieren, vor allem aber auch für die finanzielle Risiken. Schließlich hatten wir bereits Fälle im EU-Ausland, bei denen 80% des Wertes einer großen Yacht der Steuer zum Opfer fielen. Kann diese dann nicht schnell und erfolgreich genug verkauft werden, können sogar die Steuern den Erlös übersteigen.
Ich gehe in meiner kurzen Reise durch die Thematik davon aus, dass die wirtschaftliche Berechtigten hinter einer Yacht in Deutschland steuerlich resident und unbeschränkt steuerpflichtig sind.